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Mandat Wegen Entdeckung derer im Landes befindlichen Stein=Kohlen=Brüche/Und wie sich bey deren Aufnahme und Fortbau zu verhalten.

Museum Weißenfels - Schloss Neu-Augustusburg Druckerzeugnisse, Plakate, Aushänge, Prospekte [o. Nr.]
Mandat Wegen Entdeckung derer im Landes befindlichen Stein=Kohlen=Brüche (Museum Weißenfels - Schloss Neu-Augustusburg CC BY-NC-SA)
Provenance/Rights: Museum Weißenfels - Schloss Neu-Augustusburg (CC BY-NC-SA)
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Description

Das vorliegende Mandat berührt den Abbau von Kohle und damit das Bergrecht. Dieses hoheitliche Regal war außerhalb des Fürstentums Sachsen-Querfurt nicht in der Verfügungsgewalt eines Herzogs von Sachsen-Weißenfels. Der Geltungsbereich des Mandats erstreckt sich daher auch lediglich auf die thüringischen Besitzungen des Herzogs, unter die auch das Amt Weißenfels gezählt wurde.
Südlich von Weißenfels gab es umfangreiche Kohlevorkommen, die bereits seit dem 16. Jahrhundert einer Förderung unterlagen. Der Bedarf am Energieträger Brennholz war allgemein hoch. Da es an diesem mangelte, eine allgemeine Abbaurichtlinie (Regulativ) fehlte und Grundbesitzer sich weigerten, in ihren abbauwürdigen Grundstücken Schürfen und Fördern zu gestatten, erließ die kursächsische Bergverwaltung als zuständige Behörde bereits am 19. August 1743 in Dresden das Mandat. Herzog Johann Adolph II. publizierte es nachfolgend am 21. Mai 1744 in Weißenfels.
In neun Punkten werden Maßnahmen zur Förderung des Steinkohleabbaus in Kursachsen und diesem einverleibten Ländern abgehandelt. Bei geeigneten Feldstücken sei der Abbau nach erteilter Konzession aufzunehmen oder bereits begonnener Abbau fortzuführen. Das Mandat enthält finanzielle Anreize zur Aufnahme von Förderung (Mutungs- und Abgabenfreiheit); gebietet aber auch ein strenges Ausfuhrverbot.
Die Begleitung der im Geltungsbereich bestehenden oder entstehenden Abbaue, die Regelung von Streitfällen sowie die Kontrolle des Vertriebs der Kohle nahm die herzogliche Regierung in Weißenfels wahr. Diese tritt als regional fungierende Zwischenverwaltung entgegen. Deren übergeordnete, hoheitliche Instanz saß in Dresden; ihr standen u.a. die Erteilung der Abbaukonzession sowie die Regelung der Angaben zu.
Die handschriftliche Notiz auf dem Deckblatt stellt die weitere Verfahrensweise in der Veröffentlichung des Mandats vor. Es wurde den nächstniederen Instanzen weitergegeben: "Publiciret der Gemeinde zu Krischau [Kreischau ö. Weißenfels], und assigiret bey denen Gräfl. Rexischen Gerichten das[elbst] den: 16. Aug. 1744"

Material/Technique

Papier

Measurements

H 31,0 cm, B 20,5 cm

Museum Weißenfels - Schloss Neu-Augustusburg

Object from: Museum Weißenfels - Schloss Neu-Augustusburg

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